Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch
Dienstag, 23. Juli 2024
Lesezeit: 5 Minuten
In Deutschland wächst die Zahl der Balkonkraftwerke rasant. Diese kleinen Solaranlagen erleben einen Boom, der durch neue gesetzliche Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer weiter befeuert wird. Der Bundestag hat Maßnahmen beschlossen, die das Anbringen von Balkonkraftwerken vereinfachen. Dies könnte die Nachfrage nach den offiziell „Steckersolargeräten“ genannten Installationen erheblich steigern.
Rekordzahlen im zweiten Quartal
Laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden im zweiten Quartal 2023 so viele Balkonkraftwerke wie nie zuvor in Betrieb genommen. Mehr als 152.000 Anlagen wurden von April bis Juni registriert, was einem Anstieg von 52 Prozent im Vergleich zum vorherigen Rekordquartal entspricht. Insgesamt verzeichnet das Register derzeit etwa 563.000 Balkonkraftwerke. Diese Zahl könnte tatsächlich noch höher sein, da es eine Nachmeldefrist gibt und nicht alle Anlagen gemeldet werden.
Gesetzliche Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer
Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die das Anbringen von Balkonkraftwerken erleichtern. Bislang benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters, während Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen mussten. Diese Zustimmung konnte ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Zukünftig sollen Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Diese beinhalten bauliche Veränderungen, die nicht ohne Weiteres blockiert werden können, ähnlich wie Umbauten für Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Vermieter und Eigentümergemeinschaften behalten zwar ein Mitspracherecht bei der genauen Anbringung der Anlagen, die grundsätzliche Erlaubnis zur Installation kann jedoch nicht mehr verweigert werden.
Das „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“
Die Gesetzesänderungen wurden im Bundestag von verschiedenen Parteien begrüßt. Die FDP-Politikerin Katharina Willkomm betonte, dass rechtliche Hürden für Steckersolargeräte gesenkt werden. Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft sieht in den Änderungen einen „Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Auch andere Politiker betonten die positiven Auswirkungen auf die Energiewende und die Möglichkeit für mehr Menschen, sich aktiv daran zu beteiligen.
Energieeinsparung und aktive Mitgestaltung
Die Änderungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ermöglichen es Mietern und Eigentümern, selbst zu entscheiden, ob sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Dies stärkt die Energiewende in den eigenen vier Wänden und erlaubt es mehr Menschen, von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren. Die FDP betont, dass dies große Energieeinsparungen in den Haushalten ermöglichen kann, während die Grünen hervorheben, dass die Installation von Steckersolargeräten nochmals leichter wird.
Vereinfachte Registrierung
Bereits im letzten Quartal gab es Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Seit dem 1. April ist die Registrierung der Geräte bei der Bundesnetzagentur vereinfacht worden. Eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht nun aus, um ein Balkonkraftwerk zu registrieren. Diese Maßnahme hat dazu beigetragen, dass die Zahl der installierten Anlagen weiter gestiegen ist.
Fazit
Balkonkraftwerke bieten eine einfache und effektive Möglichkeit, die Energiewende aktiv zu unterstützen und Energiekosten zu senken. Dank der neuen gesetzlichen Erleichterungen wird es für Mieter und Wohnungseigentümer nun noch einfacher, diese Technologie zu nutzen. Die steigende Zahl an Balkonkraftwerken zeigt das große Interesse und Potenzial dieser kleinen Solaranlagen. Eigentümer und Kaufinteressenten sollten diese Entwicklung im Auge behalten und die Möglichkeit prüfen, selbst von der Sonnenenergie zu profitieren.
Interview
Journalist: Wie beurteilen Sie den aktuellen Boom bei Balkonkraftwerken?
immobilie.nrw: Der Boom ist deutlich spürbar. Immer mehr Menschen interessieren sich für diese Solaranlagen.
Journalist: Welche gesetzlichen Erleichterungen fördern diesen Trend?
immobilie.nrw: Der Bundestag hat Maßnahmen beschlossen, die das Anbringen von Balkonkraftwerken erleichtern. Das betrifft besonders Mieter und Wohnungseigentümer.
Journalist: Wie wirken sich diese Erleichterungen konkret aus?
immobilie.nrw: Mieter brauchen keine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters mehr. Wohnungseigentümer benötigen keine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft mehr.
Journalist: Gibt es trotzdem noch Einschränkungen?
immobilie.nrw: Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben ein Mitspracherecht bei der genauen Anbringung. Die grundsätzliche Erlaubnis kann jedoch nicht mehr verweigert werden.
Journalist: Wie reagieren Ihre Kunden auf diese Änderungen?
immobilie.nrw: Sehr positiv. Viele sehen jetzt die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken und die Energiewende zu unterstützen.
Journalist: Welche Rolle spielt die vereinfachte Registrierung?
immobilie.nrw: Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist seit dem 1. April einfacher. Das hat die Zahl der installierten Anlagen weiter erhöht.
Journalist: Wie viele Balkonkraftwerke wurden im letzten Quartal installiert?
immobilie.nrw: Laut dem Marktstammdatenregister über 152.000 Anlagen. Das ist ein Anstieg von 52 Prozent im Vergleich zum vorherigen Quartal.
Journalist: Welche Bedeutung hat das für den Immobilienmarkt?
immobilie.nrw: Balkonkraftwerke erhöhen die Attraktivität von Immobilien. Sie bieten eine Möglichkeit, Energiekosten zu senken und umweltfreundlicher zu leben.
Journalist: Was raten Sie Eigentümern und Kaufinteressenten?
immobilie.nrw: Die Entwicklung im Auge behalten und prüfen, ob eine Installation sinnvoll ist. Die Nachfrage und das Interesse werden weiter steigen.
Solaranlage finanzieren?
Ein Balkonkraftwerk lässt sich auch ohne Kredit finanzieren. Anders sieht es aber bei Photovoltaikanlagen aus. Diese Solaranlagen kosten schnell mal 30.000,- oder 40000,- Euro.
Mit einem sogenannten Modernisierungsdarlehen können Sie mit einer niedrigen Monatsrate bis zu 70.000,-€ finanzieren. Die meisten Banken oder Bausparkassen haben allerdings eine Höchstgrenze von 50.000,- Euro. Hier liegt die monatliche Rate zum Beispiel bei gerade einmal 355,- €. Durch die lange Laufzeit von bis zu 240 Monaten wird die Haushaltsrechnung nicht unnötig belastet.
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